Zahnbehandlung mit Lachgas oder in Vollnarkose

Individuelle Behandlungsmöglichkeiten bei starker Zahnarztangst, ausgeprägtem Würgereiz oder umfangreichem Sanierungsbedarf.

Starke Behandlungsangst, ein ausgeprägter Würgereiz oder ein umfangreicher zahnmedizinischer Behandlungsbedarf können eine normale Behandlung erheblich erschweren. In unserer Praxis in Uster bieten wir deshalb abgestufte Lösungen an: von der beruhigenden Behandlung mit Lachgas bis zur vollständigen Zahnbehandlung in Vollnarkose. Auch umfassende Gesamtsanierungen können nach sorgfältiger Planung unter Narkose durchgeführt werden.

Dr. Sebastian Weissfuss

Gerade im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen ist die Angst vor der Behandlung oft gross. Wir gehen auf Ihre Ängste ein und nehmen sie ernst. Sie behalten die Kontrolle während der Behandlung.

— Dr. Sebastian Weissfuss

Angst vor einer zahnärztlichen oder oralchirurgischen Behandlung ist weit verbreitet. Bei manchen Menschen führt sie dazu, dass notwendige Termine über Jahre aufgeschoben werden. Dadurch können ursprünglich kleinere Probleme zu umfangreichen Erkrankungen von Zähnen, Zahnfleisch und Kieferknochen werden.

Andere Patientinnen und Patienten können eine Behandlung aufgrund eines starken Würgereizes, körperlicher oder geistiger Einschränkungen, früherer belastender Erfahrungen oder besonders umfangreicher Eingriffe nur schwer tolerieren.

Welche Form der Unterstützung sinnvoll ist, hängt von der Art der Behandlung, der Stärke der Angst, dem allgemeinen Gesundheitszustand und den persönlichen Bedürfnissen ab. Nicht jede Person benötigt eine Vollnarkose. Häufig kann bereits eine ruhige Behandlung mit Lachgas eine deutliche Entlastung ermöglichen.

Welche Behandlungsmöglichkeiten bieten wir an?

Abhängig von der individuellen Situation kommen unterschiedliche Verfahren infrage:

  • ruhige Behandlung mit verständlicher Erklärung und ausreichend Zeit,
  • zahnärztliche Behandlung unter Lachgassedierung,
  • oralchirurgischer Eingriff in Vollnarkose,
  • umfangreiche Zahnsanierung in Vollnarkose,
  • mehrstufige Behandlung mit Kombination verschiedener Verfahren.

Das Ziel ist nicht automatisch die stärkste Form der Sedierung. Wir wählen gemeinsam die Behandlungsmethode, die den erforderlichen Eingriff zuverlässig ermöglicht und gleichzeitig so wenig belastend wie möglich ist.

Was ist eine Behandlung mit Lachgas?

Bei einer Lachgassedierung atmen Sie über eine kleine Nasenmaske ein individuell dosiertes Gemisch aus Sauerstoff und Lachgas ein. Lachgas wird medizinisch auch als Distickstoffmonoxid oder N2O bezeichnet.

Die Behandlung wirkt beruhigend und kann das Angstempfinden, das Zeitempfinden und die Wahrnehmung unangenehmer Reize reduzieren.

Während einer üblichen Lachgassedierung bleiben Sie:

  • wach und ansprechbar,
  • selbstständig atmend,
  • in der Lage, Anweisungen zu verstehen und umzusetzen,
  • mit dem Behandlungsteam in Kontakt.

Lachgas ist damit keine Vollnarkose. Sie schlafen nicht vollständig und verlieren normalerweise nicht das Bewusstsein.

Wie fühlt sich Lachgas an?

Die Wirkung wird individuell unterschiedlich wahrgenommen. Häufig beschrieben werden:

  • ein Gefühl von Ruhe und Entspannung,
  • Wärme oder leichtes Kribbeln in Armen und Beinen,
  • ein angenehmes Schwere- oder Schwebegefühl,
  • eine grössere Distanz zur Behandlung,
  • ein verändertes oder verkürztes Zeitempfinden,
  • eine geringere Wahrnehmung von Geräuschen und Berührungen.

Manche Patientinnen und Patienten empfinden die ungewohnte Wahrnehmung zunächst als irritierend. Die Lachgaskonzentration kann während der Behandlung schrittweise angepasst und bei Unwohlsein sofort reduziert werden.

Für wen kann Lachgas geeignet sein?

Eine Lachgassedierung kann insbesondere sinnvoll sein bei:

  • leichter bis ausgeprägter Behandlungsangst,
  • Angst vor Spritzen oder chirurgischen Eingriffen,
  • starkem Würgereiz,
  • Unruhe oder Schwierigkeiten, längere Zeit stillzuliegen,
  • unangenehmen früheren Behandlungserfahrungen,
  • längeren zahnärztlichen oder oralchirurgischen Behandlungen,
  • dem Wunsch nach einer entspannteren Behandlung bei weiterhin erhaltenem Bewusstsein.

Voraussetzung ist, dass Sie die Nasenmaske akzeptieren und ausreichend durch die Nase atmen können.

Welche Behandlungen sind mit Lachgas möglich?

Lachgas kann bei zahlreichen zahnärztlichen und oralchirurgischen Behandlungen eingesetzt werden, beispielsweise bei:

  • Zahnentfernungen,
  • Weisheitszahnentfernungen,
  • Implantationen,
  • Wurzelspitzenresektionen,
  • kleineren Knochen- oder Weichgewebseingriffen,
  • Füllungsbehandlungen,
  • Wurzelkanalbehandlungen,
  • professionellen Zahnreinigungen bei ausgeprägtem Würgereiz.

Ob Lachgas für einen bestimmten Eingriff ausreicht, hängt nicht nur von dessen Umfang ab. Entscheidend ist auch, wie stark die Angst ausgeprägt ist und ob eine zuverlässige Zusammenarbeit während der Behandlung möglich bleibt.

Ersetzt Lachgas die örtliche Betäubung?

Nein. Lachgas reduziert vor allem Angst, Anspannung und die Wahrnehmung unangenehmer Reize. Bei schmerzhaften Behandlungen ist normalerweise weiterhin eine lokale Betäubung erforderlich.

Die örtliche Betäubung verhindert den Behandlungsschmerz. Das Lachgas hilft dabei, die Betäubungsspritze und den anschliessenden Eingriff entspannter zu erleben.

Bei vielen Patientinnen und Patienten lässt sich die lokale Betäubung unter Lachgas ruhiger und angenehmer durchführen.

Wie läuft eine Lachgasbehandlung ab?

Vor der Behandlung besprechen wir Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, Medikamente, frühere Erfahrungen und mögliche Gegenanzeigen.

Anschliessend wird eine passende Nasenmaske aufgesetzt. Zu Beginn atmen Sie reinen Sauerstoff. Danach wird Lachgas schrittweise beigemischt, bis eine für Sie angenehme und ausreichende Wirkung erreicht ist.

Während der Behandlung wird Ihr Zustand fortlaufend beobachtet. Sie können jederzeit mit uns kommunizieren. Die Dosierung kann während des Eingriffs individuell angepasst werden.

Am Ende wird die Lachgaszufuhr beendet und Sie atmen für einige Minuten reinen Sauerstoff. Die Wirkung lässt normalerweise rasch nach. Sie verlassen die Praxis erst, wenn Sie sich wieder vollständig orientiert und wohl fühlen.

Welche Nebenwirkungen kann Lachgas haben?

Lachgas wird bei geeigneter Auswahl und fachgerechter Anwendung im Allgemeinen gut vertragen. Mögliche vorübergehende Nebenwirkungen sind:

  • Übelkeit oder Erbrechen,
  • Schwindel oder Benommenheit,
  • Kopfschmerzen,
  • Schwitzen, Unruhe oder ein unangenehmes Kontrollgefühl,
  • selten eine zu starke sedierende Wirkung.

Unwohlsein kann häufig rasch gebessert werden, indem die Lachgaskonzentration reduziert oder die Behandlung unterbrochen wird.

Die individuellen Hinweise zur Nahrungsaufnahme vor der Behandlung erhalten Sie von uns. Eine sehr schwere Mahlzeit unmittelbar vor einer Lachgassedierung sollte vermieden werden.

Wann ist Lachgas nicht geeignet?

Eine Lachgassedierung ist nicht für jede Person und jede medizinische Situation geeignet.

Besondere Vorsicht oder eine alternative Behandlung kann erforderlich sein bei:

  • stark eingeschränkter Nasenatmung, Erkältung oder akuter Nasennebenhöhlenentzündung,
  • bestimmten schweren Lungenerkrankungen,
  • unbehandeltem Vitamin-B12-Mangel,
  • bestimmten kürzlich erfolgten Augen-, Ohren- oder anderen Operationen,
  • bestimmten Erkrankungen mit gasgefüllten Körperräumen,
  • Schwangerschaft, insbesondere in der frühen Schwangerschaft,
  • bestimmten Stoffwechselerkrankungen oder Medikamentenbehandlungen,
  • fehlender Fähigkeit, die Nasenmaske zu tolerieren oder Anweisungen umzusetzen.

Informieren Sie uns vollständig über Erkrankungen, Medikamente, Schwangerschaft, frühere Operationen und mögliche Mangelzustände. Wir prüfen vor der Behandlung, ob Lachgas in Ihrer Situation geeignet ist.

Was ist eine Vollnarkose?

Bei einer Vollnarkose werden Sie durch geeignete Medikamente in einen kontrollierten Zustand der Bewusstlosigkeit versetzt. Während der Behandlung nehmen Sie den Eingriff nicht bewusst wahr und bewegen sich nicht.

Die Vollnarkose unterscheidet sich grundlegend von einer Lachgassedierung:

  • Bei Lachgas bleiben Sie wach und ansprechbar.
  • Bei einer Vollnarkose sind Sie nicht bei Bewusstsein.
  • Die Vollnarkose wird durch ein spezialisiertes Anästhesieteam durchgeführt und überwacht.
  • Atmung, Kreislauf, Sauerstoffversorgung und weitere wichtige Körperfunktionen werden kontinuierlich kontrolliert.

Auch unter Vollnarkose kann zusätzlich eine örtliche Betäubung eingesetzt werden. Sie unterstützt die Schmerzbehandlung nach dem Aufwachen und kann den Bedarf an anderen Medikamenten reduzieren.

Wann kann eine Zahnbehandlung in Vollnarkose sinnvoll sein?

Eine Vollnarkose kann in Betracht gezogen werden, wenn eine Behandlung im Wachzustand nicht zuverlässig oder nicht zumutbar durchgeführt werden kann.

Mögliche Gründe sind:

  • sehr starke oder langjährig bestehende Zahnarztangst,
  • ausgeprägte traumatische Behandlungserfahrungen,
  • ein sehr umfangreicher zahnmedizinischer Sanierungsbedarf,
  • mehrere aufwendige oralchirurgische Eingriffe,
  • ein nicht kontrollierbarer Würgereiz,
  • körperliche, geistige oder neurologische Einschränkungen,
  • fehlende ausreichende Wirkung weniger intensiver Verfahren,
  • die medizinisch sinnvolle Zusammenfassung mehrerer Behandlungen.

Der Wunsch nach einer Vollnarkose wird ernst genommen. Gleichzeitig muss geprüft werden, ob der erwartete Nutzen den zusätzlichen medizinischen und organisatorischen Aufwand rechtfertigt.

Welche oralchirurgischen Eingriffe sind in Vollnarkose möglich?

Abhängig vom Gesundheitszustand und vom geplanten Umfang können unter anderem folgende Eingriffe in Vollnarkose durchgeführt werden:

  • Entfernung mehrerer oder schwierig verlagerter Weisheitszähne,
  • operative Entfernung mehrerer nicht erhaltungswürdiger Zähne,
  • umfangreichere Knochenaufbauten,
  • Implantationen und vorbereitende implantologische Eingriffe,
  • Behandlung mehrerer Kieferzysten oder anderer Veränderungen,
  • Kombination verschiedener oralchirurgischer Eingriffe.

Die Vollnarkose verändert nicht die medizinische Indikation. Auch unter Narkose werden nur Eingriffe durchgeführt, die zuvor untersucht, geplant und mit Ihnen besprochen wurden.

Was ist eine Gesamtsanierung in Vollnarkose?

Bei einer zahnmedizinischen Gesamtsanierung wird ein umfangreicher Behandlungsbedarf möglichst systematisch und in wenigen Behandlungsphasen versorgt.

Eine Gesamtsanierung kann notwendig sein, wenn gleichzeitig zahlreiche Erkrankungen vorliegen, beispielsweise:

  • mehrere stark zerstörte oder entzündete Zähne,
  • zahlreiche kariöse Defekte,
  • nicht erhaltungswürdige Zähne oder Wurzelreste,
  • behandlungsbedürftige Zahnwurzelentzündungen,
  • Parodontitis oder ausgeprägte Zahnfleischentzündungen,
  • fehlende Zähne und unzureichender Zahnersatz,
  • umfangreicher oralchirurgischer Behandlungsbedarf.

Die Vollnarkose ermöglicht es, einen grossen Teil der notwendigen Behandlung durchzuführen, ohne dass die Patientin oder der Patient den Eingriff bewusst erlebt.

Für wen kommt eine Gesamtsanierung in Vollnarkose infrage?

Eine Gesamtsanierung unter Vollnarkose kann insbesondere bei Menschen geprüft werden, die aufgrund ausgeprägter Angst über längere Zeit keine zahnärztliche Behandlung wahrnehmen konnten.

Sie kann ebenfalls sinnvoll sein bei:

  • sehr umfangreichem Behandlungsbedarf,
  • zahlreichen gleichzeitig notwendigen Zahnentfernungen und Zahnerhaltungsmassnahmen,
  • starker Einschränkung der Behandlungsfähigkeit,
  • körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen,
  • medizinisch notwendiger Bündelung mehrerer Eingriffe.

Vor einer Entscheidung prüfen wir, ob eine Vollnarkose tatsächlich notwendig ist oder ob eine Behandlung mit Lachgas, örtlicher Betäubung oder in mehreren gut planbaren Sitzungen möglich wäre.

Welche Behandlungen können bei einer Gesamtsanierung durchgeführt werden?

Abhängig vom Befund können verschiedene Behandlungsschritte miteinander kombiniert werden:

  • Entfernung nicht erhaltungswürdiger Zähne und Wurzelreste,
  • operative Zahnentfernungen,
  • Füllungsbehandlungen,
  • Wurzelkanalbehandlungen in geeigneten Situationen,
  • parodontale Grundbehandlung,
  • Entfernung entzündlich veränderten Gewebes,
  • Implantationen oder vorbereitende Knochenaufbauten,
  • Präparationen und Abformungen für provisorischen oder definitiven Zahnersatz,
  • Eingliederung vorbereiteter provisorischer Versorgungen.

Welche Massnahmen in einer Sitzung sinnvoll kombiniert werden können, wird individuell festgelegt. Dabei müssen Behandlungsdauer, Wundheilung, Materialverarbeitung und die spätere Versorgung berücksichtigt werden.

Kann die gesamte Behandlung in einer einzigen Vollnarkose abgeschlossen werden?

Oft kann ein grosser Teil der notwendigen Behandlung in einer Narkosesitzung durchgeführt werden. Eine vollständige definitive Versorgung in nur einer Sitzung ist jedoch nicht immer medizinisch oder technisch sinnvoll.

Mehrere Behandlungsschritte benötigen eine Heilungs- oder Laborphase. Dazu gehören beispielsweise:

  • definitive Kronen und Brücken,
  • implantatgetragener Zahnersatz nach der Einheilung,
  • mehrstufige Knochenaufbauten,
  • bestimmte Wurzelkanalbehandlungen,
  • umfangreiche parodontale Behandlungen,
  • ästhetisch und funktionell anspruchsvolle Rekonstruktionen.

Unser Ziel ist daher nicht, um jeden Preis alles in eine Sitzung zu legen. Wir führen in Vollnarkose möglichst viele medizinisch sinnvolle Behandlungsschritte durch und planen notwendige Folgebehandlungen so übersichtlich wie möglich.

Wie wird eine Gesamtsanierung geplant?

Eine Vollnarkose sollte erst stattfinden, wenn der Behandlungsbedarf möglichst vollständig erfasst und ein klares Sanierungskonzept erstellt wurde.

Zur Vorbereitung gehören abhängig von der Situation:

  • ausführliches Gespräch über Beschwerden, Wünsche und Behandlungsangst,
  • klinische Untersuchung der Zähne und Mundschleimhaut,
  • Beurteilung von Zahnfleisch und Zahnhalteapparat,
  • Röntgenaufnahmen und bei Bedarf DVT-Diagnostik,
  • Festlegung, welche Zähne erhalten werden können,
  • Planung von Zahnentfernungen, Füllungen und Wurzelbehandlungen,
  • Planung provisorischer und späterer definitiver Versorgungen,
  • Besprechung möglicher Alternativen, Risiken und Kosten.

In manchen Fällen können einzelne Befunde erst während der Behandlung abschliessend beurteilt werden. Für solche Situationen werden vor der Vollnarkose klare Entscheidungsrahmen mit Ihnen vereinbart.

Wie wird eine Vollnarkose vorbereitet?

Vor der Behandlung erfolgt eine medizinische Beurteilung durch das Anästhesieteam. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:

  • Allgemeinerkrankungen,
  • regelmässig eingenommene Medikamente,
  • Allergien und Unverträglichkeiten,
  • frühere Narkosen und mögliche Komplikationen,
  • Herz-, Lungen- und Kreislauferkrankungen,
  • Schlafapnoe oder andere Atemwegserkrankungen,
  • Körpergewicht und individuelle Atemwegssituation.

Abhängig vom Gesundheitszustand können zusätzliche Arztberichte oder Untersuchungen erforderlich sein.

Sie erhalten genaue Anweisungen dazu, ab wann Sie vor der Narkose nichts mehr essen und trinken dürfen und welche Medikamente wie gewohnt, verändert oder vorübergehend nicht eingenommen werden sollen. Diese Vorgaben müssen genau eingehalten werden.

Wie läuft der Behandlungstag ab?

Vor Beginn werden die geplante Behandlung und die medizinischen Angaben nochmals überprüft. Das Anästhesieteam bereitet die Vollnarkose vor und überwacht während der gesamten Behandlung die wichtigen Körperfunktionen.

Nach Einleitung der Narkose führen wir die vereinbarten zahnärztlichen und oralchirurgischen Behandlungsschritte durch.

Nach Abschluss der Behandlung wird die Narkose beendet. Sie werden während des Aufwachens und der ersten Erholungsphase betreut und überwacht.

Eine Entlassung erfolgt erst, wenn Ihr Zustand ausreichend stabil ist und die medizinischen Entlassungskriterien erfüllt sind.

Muss ich nach einer Vollnarkose begleitet werden?

Ja. Nach einer ambulanten Vollnarkose benötigen Sie eine zuverlässige erwachsene Begleitperson, die Sie abholt und nach Hause begleitet.

Für den vom Anästhesieteam festgelegten Zeitraum dürfen Sie insbesondere:

  • kein Fahrzeug führen und nicht Fahrrad fahren,
  • keine Maschinen oder gefährlichen Geräte bedienen,
  • keinen Alkohol trinken,
  • keine wichtigen geschäftlichen oder rechtlichen Entscheidungen treffen,
  • Kinder oder betreuungsbedürftige Personen nicht allein versorgen.

Die konkreten Verhaltenshinweise des Anästhesieteams haben Vorrang und müssen vollständig eingehalten werden.

Welche Nebenwirkungen können nach einer Vollnarkose auftreten?

Nach einer Vollnarkose können vorübergehend Beschwerden auftreten, beispielsweise:

  • Müdigkeit und Benommenheit,
  • Übelkeit oder Erbrechen,
  • Schwindel,
  • Kältegefühl oder Zittern,
  • Halsschmerzen oder Heiserkeit,
  • Kopfschmerzen,
  • Beschwerden an der Einstichstelle eines Venenzugangs,
  • vorübergehende Konzentrations- oder Erinnerungsschwierigkeiten.

Zusätzlich können Beschwerden durch die eigentliche Zahnbehandlung entstehen, beispielsweise Wundschmerzen, Schwellungen oder eine eingeschränkte Mundöffnung.

Ist eine Vollnarkose risikofrei?

Nein. Eine moderne Vollnarkose wird sorgfältig geplant und kontinuierlich überwacht, ist aber wie jede medizinische Behandlung mit möglichen Risiken verbunden.

Mögliche Komplikationen sind unter anderem:

  • allergische Reaktionen auf Medikamente,
  • Atemwegs- oder Kreislaufprobleme,
  • Herzrhythmusstörungen,
  • Aspiration von Mageninhalt,
  • Verletzungen von Zähnen oder Mundschleimhaut bei der Atemwegssicherung,
  • Infektionen oder andere seltene medizinische Komplikationen.

Das individuelle Risiko hängt wesentlich vom Gesundheitszustand, von Begleiterkrankungen und vom Umfang der Behandlung ab. Das Anästhesieteam bespricht die für Sie relevanten Risiken vor der Narkose.

Ist eine Vollnarkose bei Zahnarztangst immer die beste Lösung?

Eine Vollnarkose ermöglicht die notwendige Behandlung, beseitigt aber nicht automatisch die zugrunde liegende Zahnarztangst.

Nach Abschluss der akuten Sanierung ist es deshalb wichtig, einen langfristig tragfähigen Weg für Kontrollen, Dentalhygiene und kleinere Folgebehandlungen zu entwickeln.

Mögliche Ziele sind:

  • Aufbau von Vertrauen durch kurze, planbare Termine,
  • regelmässige Kontrollen, bevor erneut grosser Behandlungsbedarf entsteht,
  • Behandlung kleinerer Massnahmen mit Lachgas,
  • schrittweise Gewöhnung an normale zahnärztliche Abläufe,
  • bei schwerer Angst eine ergänzende psychotherapeutische Unterstützung.

Die Vollnarkose kann damit ein wichtiger erster Schritt zurück zu einer stabilen Mundgesundheit sein. Die langfristige Betreuung bleibt dennoch entscheidend.

Benötige ich eine Überweisung?

Sie können sich direkt an unsere Praxis in Uster wenden oder durch Ihre Zahnärztin, Ihren Zahnarzt, eine Hausarztpraxis oder eine andere medizinische Fachperson überwiesen werden.

Bei einer Zuweisung stimmen wir den Umfang der Behandlung mit der behandelnden Praxis ab. Dabei wird festgelegt, welche Massnahmen wir übernehmen und wo die spätere Weiterbetreuung erfolgt.

Vorhandene Röntgenbilder, Behandlungspläne und medizinische Berichte können für die Planung hilfreich sein.

Was kostet eine Behandlung mit Lachgas?

Die Kosten hängen von der Dauer der Lachgassedierung und der durchgeführten zahnärztlichen oder oralchirurgischen Behandlung ab.

Lachgas wird zusätzlich zur eigentlichen Behandlung berechnet. Vor dem Termin informieren wir Sie über den voraussichtlichen Aufwand.

Was kostet eine Zahnbehandlung in Vollnarkose?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • zahnärztliche und oralchirurgische Diagnostik,
  • durchgeführte Zahnbehandlungen und Operationen,
  • Material- und Laborkosten,
  • Aufwand des Anästhesieteams,
  • Dauer der Vollnarkose und Überwachung,
  • notwendige Vor- und Nachkontrollen,
  • provisorischer und definitiver Zahnersatz.

Vor einer geplanten Gesamtsanierung erhalten Sie ein individuelles Behandlungskonzept und eine möglichst transparente Kostenschätzung.

Da sich einzelne Zähne manchmal erst während der Behandlung abschliessend beurteilen lassen, kann der definitive Aufwand vom ursprünglichen Kostenvoranschlag abweichen. Solche möglichen Entscheidungsbereiche werden vorab mit Ihnen besprochen.

Lachgas, Vollnarkose und Gesamtsanierung in Uster

Auch bei ausgeprägter Zahnarztangst oder umfangreichem Behandlungsbedarf ist eine strukturierte und respektvolle zahnmedizinische Versorgung möglich.

In unserer Praxis in Uster bieten wir abgestufte Behandlungsmöglichkeiten mit Lachgas und Vollnarkose an. Umfangreiche oralchirurgische Eingriffe und zahnmedizinische Gesamtsanierungen werden sorgfältig vorbereitet und in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anästhesieteam durchgeführt.

Unser Ziel ist nicht nur, die unmittelbar notwendige Behandlung abzuschliessen. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen eine langfristige Grundlage schaffen, damit Kontrollen und kleinere Behandlungen künftig wieder planbar und möglichst belastungsarm möglich sind.

Wir behandeln Patientinnen und Patienten aus Uster, dem Zürcher Oberland und der weiteren Region – direkt oder in Zusammenarbeit mit der zuweisenden Zahnarzt- oder Arztpraxis.

oder anrufen: 044 940 70 60