Bleibt ein bleibender Zahn im Kieferknochen liegen oder bricht er an einer falschen Stelle durch, kann eine kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Behandlung notwendig sein. In unserer Praxis für Oralchirurgie in Uster legen wir retinierte und verlagerte Zähne gezielt frei und befestigen bei Bedarf ein kleines kieferorthopädisches Element mit einer feinen Kette. Anschliessend wird der Zahn durch die behandelnde Kieferorthopädiepraxis schrittweise in die Zahnreihe geführt.
Freilegung und Anschlingung verlagerter Zähne
Retinierte Eckzähne und andere nicht durchgebrochene Zähne präzise lokalisieren, chirurgisch freilegen und kieferorthopädisch einordnen.
Bleibende Zähne brechen normalerweise während einer bestimmten Entwicklungsphase selbstständig in die Zahnreihe durch. Manchmal bleibt ein Zahn jedoch vollständig oder teilweise im Kieferknochen beziehungsweise unter dem Zahnfleisch liegen.
Besonders häufig betrifft dies die oberen Eckzähne. Auch Schneidezähne, Prämolaren und andere bleibende Zähne können retiniert oder verlagert sein.
Ist der Zahn grundsätzlich erhaltungswürdig und kann er kieferorthopädisch sinnvoll eingeordnet werden, lässt er sich häufig chirurgisch freilegen und anschliessend kontrolliert in die Zahnreihe bewegen.
Was bedeutet retinierter Zahn?
Ein retinierter Zahn ist ein Zahn, der nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums vollständig in die Mundhöhle durchgebrochen ist.
Man unterscheidet:
- vollständig retinierte Zähne: Der Zahn liegt vollständig unter dem Zahnfleisch oder im Kieferknochen.
- teilretinierte Zähne: Ein Teil des Zahnes ist sichtbar, während ein anderer Teil weiterhin von Zahnfleisch oder Knochen bedeckt ist.
- verlagerte Zähne: Der Zahn befindet sich in einer von der normalen Durchbruchsrichtung abweichenden Position.
Ein Zahn kann gleichzeitig retiniert und verlagert sein.
Welche Zähne sind besonders häufig betroffen?
Neben den Weisheitszähnen sind besonders die oberen bleibenden Eckzähne von einer Retention oder Verlagerung betroffen.
Grundsätzlich können jedoch auch andere Zähne nicht regelgerecht durchbrechen, beispielsweise:
- obere oder untere Schneidezähne,
- Prämolaren,
- zweite Backenzähne,
- überzählige Zähne,
- Zähne nach Verletzungen oder Entwicklungsstörungen.
Welche Behandlung sinnvoll ist, hängt stark davon ab, welcher Zahn betroffen ist, wo er liegt und welche Bedeutung er für Funktion und Zahnstellung besitzt.
Warum brechen manche Zähne nicht durch?
Ein gestörter Zahndurchbruch kann unterschiedliche Ursachen haben. Häufig wirken mehrere Faktoren zusammen.
Mögliche Gründe sind:
- zu wenig Platz in der Zahnreihe,
- eine ungünstige Lage oder Wachstumsrichtung des Zahnes,
- ein noch vorhandener Milchzahn,
- überzählige Zähne,
- Zysten oder andere Hindernisse im Durchbruchsweg,
- eine ungewöhnliche Zahn- oder Wurzelform,
- Verletzungen der Milchzähne oder des Kieferknochens,
- Verwachsung des Zahnes mit dem Kieferknochen,
- genetische und entwicklungsbedingte Faktoren.
Besonders bei verlagerten oberen Eckzähnen ist die genaue Ursache häufig nicht eindeutig feststellbar.
Woran erkennt man einen retinierten Zahn?
Retinierte Zähne verursachen häufig zunächst keine Schmerzen. Typische Hinweise können sein:
- ein bleibender Zahn fehlt deutlich länger als erwartet,
- der entsprechende Milchzahn bleibt ungewöhnlich lange erhalten,
- der Zahn auf der Gegenseite ist bereits durchgebrochen,
- eine Lücke schliesst sich, ohne dass der erwartete Zahn erscheint,
- benachbarte Zähne verschieben oder kippen sich,
- eine Vorwölbung ist am Gaumen oder an der Aussenseite des Kiefers tastbar,
- es bestehen Schmerzen, Schwellungen oder Druckgefühle.
Häufig wird die Verlagerung bei einer kieferorthopädischen Untersuchung oder zufällig auf einem Röntgenbild erkannt.
Warum ist eine frühzeitige Diagnose wichtig?
Ein verlagerter Zahn kann mit zunehmender Entwicklung näher an benachbarte Zahnwurzeln heranwachsen oder sich weiter von seiner vorgesehenen Position entfernen.
Mögliche Folgen sind:
- Schädigung oder Abbau benachbarter Zahnwurzeln,
- Verschiebung anderer Zähne,
- Verlust von Platz in der Zahnreihe,
- Zysten oder andere Veränderungen um die Zahnkrone,
- erschwerte oder verlängerte kieferorthopädische Behandlung,
- ungünstigere Voraussetzungen für eine spätere Einordnung.
Eine frühzeitige Abklärung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sofort operiert werden muss. Bei jüngeren Patientinnen und Patienten können zunächst auch platzschaffende oder andere kieferorthopädische Massnahmen geprüft werden.
Muss jeder retinierte Zahn behandelt werden?
Nein. Nicht jeder retinierte Zahn muss freigelegt oder entfernt werden.
Grundsätzlich kommen unterschiedliche Vorgehensweisen infrage:
- regelmässige klinische und radiologische Kontrolle,
- Schaffung von Platz und Abwarten eines spontanen Durchbruchs,
- Entfernung eines noch vorhandenen Milchzahnes,
- chirurgische Freilegung ohne Anschlingung,
- Freilegung und kieferorthopädische Anschlingung,
- operative Entfernung des retinierten Zahnes,
- in besonderen Fällen eine Zahntransplantation.
Die Entscheidung richtet sich nach Alter, Zahnposition, Platzverhältnissen, Gesundheitszustand der Nachbarzähne und dem vorgesehenen kieferorthopädischen Gesamtkonzept.
Was ist eine kieferorthopädische Zahnfreilegung?
Bei einer chirurgischen Zahnfreilegung wird der retinierte Zahn über einen kleinen Zugang im Zahnfleisch sichtbar und zugänglich gemacht.
Je nach Lage wird:
- nur das bedeckende Zahnfleisch eröffnet,
- oder zusätzlich ein kleiner Anteil des darüberliegenden Knochens entfernt.
Das Ziel ist nicht, den Zahn chirurgisch vollständig aus dem Knochen herauszulösen. Er soll lediglich so weit zugänglich gemacht werden, dass er spontan weiter durchbrechen oder kieferorthopädisch bewegt werden kann.
Was bedeutet Anschlingung eines Zahnes?
Bei der Anschlingung wird während der Freilegung ein kleines kieferorthopädisches Befestigungselement auf die Zahnoberfläche geklebt.
An diesem Element befindet sich häufig:
- eine feine Metallkette,
- ein Draht,
- oder ein anderes Verbindungselement.
Das freie Ende wird an der Zahnspange beziehungsweise am kieferorthopädischen Bogen befestigt.
Nach der Wundheilung übt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde schrittweise eine kontrollierte Zugkraft aus. Dadurch wird der Zahn langsam durch den Knochen und das Zahnfleisch in die vorgesehene Position bewegt.
Welche Zähne werden besonders häufig freigelegt und angeschlungen?
Die häufigste Situation ist ein verlagerter oberer Eckzahn.
Eckzähne besitzen eine wichtige Funktion:
- Sie unterstützen die Führung des Unterkiefers.
- Sie tragen zur Stabilität der Zahnreihe bei.
- Sie prägen den Übergang zwischen Front- und Seitenzähnen.
- Sie sind für das Erscheinungsbild des Lächelns relevant.
Wenn eine Einordnung medizinisch und kieferorthopädisch möglich ist, wird deshalb häufig versucht, den natürlichen Eckzahn zu erhalten.
Auch retinierte Schneidezähne oder Prämolaren können freigelegt und kieferorthopädisch eingeordnet werden.
Wie wird entschieden, ob der Zahn eingeordnet werden kann?
Vor der Operation beurteilen Oralchirurgie und Kieferorthopädie gemeinsam, ob die Einordnung realistisch und sinnvoll ist.
Wichtige Faktoren sind:
- Position und Neigung des Zahnes,
- Entfernung zur vorgesehenen Position,
- vorhandener Platz in der Zahnreihe,
- Form und Entwicklungsstand der Zahnwurzel,
- Nähe zu benachbarten Zahnwurzeln,
- Zustand von Zahnfleisch und Kieferknochen,
- mögliche Verwachsung des Zahnes mit dem Knochen,
- Alter und allgemeine kieferorthopädische Situation,
- Bereitschaft für eine längere kieferorthopädische Behandlung.
Je weiter der Zahn von seiner vorgesehenen Position entfernt ist und je ungünstiger er ausgerichtet liegt, desto aufwendiger und weniger vorhersehbar kann die Behandlung sein.
Welche Röntgenaufnahmen sind notwendig?
Zur Planung werden zunächst vorhandene konventionelle Röntgenaufnahmen beurteilt. Häufig gehören dazu:
- eine Panoramaröntgenaufnahme,
- gezielte Zahnaufnahmen,
- kieferorthopädische Übersichtsaufnahmen.
Diese Aufnahmen zeigen die ungefähre Lage, Ausrichtung und Entwicklung des retinierten Zahnes.
Bei komplexen Verhältnissen kann eine dreidimensionale DVT-Aufnahme notwendig sein.
Wann ist eine DVT-Aufnahme sinnvoll?
Eine digitale Volumentomografie – kurz DVT – wird nicht routinemässig bei jedem retinierten Zahn benötigt.
Sie kann sinnvoll sein, wenn:
- die genaue räumliche Lage auf zweidimensionalen Aufnahmen nicht eindeutig ist,
- der Zahn sehr nahe an benachbarten Zahnwurzeln liegt,
- der Verdacht auf eine Wurzelresorption besteht,
- mehrere Zähne oder komplexe anatomische Verhältnisse betroffen sind,
- der geeignete chirurgische Zugangsweg geklärt werden muss,
- eine frühere Freilegung oder kieferorthopädische Behandlung nicht erfolgreich war.
Die DVT kann Zahnposition, Nachbarwurzeln und Kieferknochen dreidimensional darstellen und dadurch die gemeinsame chirurgisch-kieferorthopädische Planung unterstützen.
Was muss vor der Freilegung kieferorthopädisch vorbereitet werden?
Vor dem operativen Eingriff muss normalerweise ausreichend Platz für den retinierten Zahn geschaffen werden.
Die behandelnde Kieferorthopädiepraxis plant:
- wo der Zahn später stehen soll,
- in welche Richtung er bewegt werden muss,
- an welcher Stelle die Kette oder das Verbindungselement austreten soll,
- wie die notwendige Zugkraft aufgebaut wird.
Häufig wird deshalb bereits vor der Operation eine feste Zahnspange eingesetzt.
Die chirurgische Freilegung sollte erst erfolgen, wenn der kieferorthopädische Behandlungsablauf vorbereitet und die anschliessende Aktivierung organisiert ist.
Wie läuft die Freilegung und Anschlingung ab?
Der Eingriff erfolgt normalerweise ambulant und unter lokaler Betäubung. Vor Beginn prüfen wir, ob der Behandlungsbereich vollständig betäubt ist.
Der typische Ablauf umfasst:
- genaue Bestimmung der Zahnposition,
- vorsichtige Eröffnung des Zahnfleisches,
- bei Bedarf Entfernung einer kleinen Knochenmenge,
- Darstellung eines geeigneten Anteils der Zahnkrone,
- Reinigung und Trocknung der Zahnoberfläche,
- Befestigung des kieferorthopädischen Attachments,
- Kontrolle der Stabilität der Kette oder des Drahtes,
- anschliessender Wundverschluss beziehungsweise offene Freilegung.
Das Ende der Kette bleibt für die spätere kieferorthopädische Behandlung zugänglich.
Offene oder geschlossene Freilegung
Abhängig von Lage und geplantem Bewegungsweg kann der Zahn offen oder geschlossen freigelegt werden.
Geschlossene Freilegung:
Nach dem Aufkleben des Attachments wird das Zahnfleisch wieder über dem Zahn vernäht. Nur die feine Kette beziehungsweise das Verbindungselement tritt aus der Wunde aus.
Offene Freilegung:
Der Bereich über der Zahnkrone bleibt gezielt offen, damit der Zahn sichtbar wird oder selbstständig weiter durchbrechen kann.
Welche Technik gewählt wird, richtet sich unter anderem nach der Lage des Zahnes, dem Zahnfleischverlauf und dem kieferorthopädischen Bewegungsziel.
Ist der Eingriff schmerzhaft?
Während der Operation verhindert die lokale Betäubung normalerweise einen klaren Schmerz. Druck, Zug oder Vibrationen können dennoch wahrgenommen werden.
Nach dem Eingriff können vorübergehend auftreten:
- Wundschmerzen,
- Schwellung,
- leichte Nachblutung,
- Spannungsgefühl,
- Empfindlichkeit beim Essen oder Zähneputzen.
Die Beschwerden lassen sich normalerweise mit den empfohlenen Schmerzmitteln und einer konsequenten Schonung kontrollieren.
Wann beginnt der kieferorthopädische Zug?
Wann die Kette aktiviert wird, wird zwischen Oralchirurgie und Kieferorthopädie abgestimmt.
Abhängig von der Operationstechnik und der Wundheilung kann die kieferorthopädische Bewegung bereits frühzeitig oder erst nach einer kurzen ersten Heilungsphase begonnen werden.
Die Kräfte werden schrittweise und kontrolliert eingestellt. Zu starke oder ungünstig gerichtete Kräfte können Zahn, Nachbarzähne oder Zahnhalteapparat belasten.
Wie lange dauert die Einordnung des Zahnes?
Die Dauer lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Die Bewegung eines tief oder ungünstig liegenden Zahnes kann einen längeren Zeitraum benötigen.
Einfluss auf die Behandlungsdauer haben:
- Ausgangsposition und Neigung des Zahnes,
- Entfernung zur Zahnreihe,
- Alter und biologische Reaktion des Gewebes,
- vorhandener Platz,
- notwendige Bewegungsrichtung,
- regelmässige kieferorthopädische Aktivierung,
- mögliche Komplikationen.
Die chirurgische Freilegung ist nur ein Teil einer meist länger dauernden kieferorthopädischen Gesamtbehandlung.
Was passiert, wenn sich das Attachment löst?
In einzelnen Fällen kann sich das aufgeklebte Befestigungselement von der Zahnoberfläche lösen.
Mögliche Ursachen sind:
- Feuchtigkeit oder Blutung beim Aufkleben,
- mechanische Belastung während der Heilung,
- ungünstige Zugrichtung,
- Beschädigung oder Lockerung der Kette.
Löst sich die Anschlingung, muss beurteilt werden, ob der Zahn bereits ausreichend zugänglich ist oder ob eine erneute kleine Freilegung und Befestigung notwendig wird.
Ein loses oder störendes Verbindungselement sollte nicht selbst abgeschnitten oder verändert werden.
Kann sich jeder freigelegte Zahn bewegen lassen?
Nein. In seltenen Fällen lässt sich ein Zahn trotz korrekt durchgeführter Freilegung und kieferorthopädischer Zugkraft nicht bewegen.
Eine mögliche Ursache ist eine Ankylose. Dabei ist die Zahnwurzel direkt mit dem Kieferknochen verwachsen und der normale Zahnhalteapparat fehlt teilweise.
Auch eine sehr ungünstige Zahnposition, eine starke Wurzelkrümmung oder andere anatomische Hindernisse können die Einordnung verhindern.
Wenn sich der Zahn nicht bewegen lässt, müssen alternative Behandlungsmöglichkeiten gemeinsam mit der Kieferorthopädiepraxis besprochen werden.
Wann muss ein retinierter Zahn entfernt werden?
Eine operative Entfernung kann sinnvoll sein, wenn eine kieferorthopädische Einordnung nicht möglich, nicht gewünscht oder medizinisch nicht sinnvoll ist.
Mögliche Gründe sind:
- extrem ungünstige Position des Zahnes,
- Verwachsung mit dem Kieferknochen,
- ausgeprägte Schäden an Nachbarzähnen,
- Zyste oder andere krankhafte Veränderung,
- fehlender Platz und keine sinnvolle kieferorthopädische Einordnungsmöglichkeit,
- Behinderung anderer Zahnbewegungen,
- ungünstiges Verhältnis zwischen Behandlungsaufwand und erwartbarem Ergebnis.
Vor einer Entfernung wird geprüft, welche Folgen der Zahnverlust für Funktion, Ästhetik und den weiteren kieferorthopädischen Behandlungsplan hat.
Welche Risiken bestehen bei der Freilegung und Anschlingung?
Wie jeder operative Eingriff ist auch eine Zahnfreilegung mit möglichen Risiken verbunden.
Dazu gehören:
- Nachblutung, Schwellung und Wundschmerzen,
- Wundinfektion oder verzögerte Heilung,
- Beschädigung benachbarter Zähne oder Zahnwurzeln,
- Verlust von Knochen oder Zahnfleisch im Operationsbereich,
- Zahnfleischrückgang nach der Einordnung,
- Lösung des kieferorthopädischen Attachments,
- unzureichende oder ausbleibende Zahnbewegung,
- Schädigung oder Absterben des freigelegten Zahnes,
- Wurzelresorptionen am betroffenen Zahn oder an Nachbarzähnen,
- Notwendigkeit einer erneuten Operation oder Zahnentfernung.
Das individuelle Risiko hängt besonders von der Lage des Zahnes, seiner Nähe zu benachbarten Wurzeln und der geplanten Bewegungsrichtung ab.
Was muss nach der Freilegung beachtet werden?
Beachten Sie die individuellen Hinweise, die Sie nach dem Eingriff erhalten.
In der Regel gilt:
- Die Region von aussen in Intervallen kühlen.
- Am Operationstag nicht kräftig spülen.
- Weiche und nicht zu heisse Nahrung wählen.
- Die Operationsstelle zunächst nicht direkt mit der Zahnbürste bearbeiten.
- Die übrigen Zähne und die Zahnspange sorgfältig reinigen.
- Nicht mit Zunge oder Fingern an Kette und Wunde ziehen.
- Harte und klebrige Lebensmittel vermeiden.
- Auf Rauchen und Alkohol verzichten.
- Verordnete Medikamente nach Anweisung einnehmen.
- Chirurgische und kieferorthopädische Kontrolltermine wahrnehmen.
Die feine Kette kann sich zunächst ungewohnt anfühlen. Bei einer deutlich gelockerten, scharfkantigen oder störenden Verbindung sollten Sie sich bei uns oder in der Kieferorthopädiepraxis melden.
Wann sollte ich mich nach der Operation melden?
Kontaktieren Sie uns insbesondere bei:
- einer Blutung, die trotz längerem Druck nicht nachlässt,
- starken oder zunehmend stärker werdenden Schmerzen,
- einer erneut zunehmenden Schwellung,
- Fieber oder deutlichem Krankheitsgefühl,
- Eiteraustritt oder unangenehmem Geschmack,
- einer geöffneten Wunde,
- einem gelösten oder verlorenen Attachment,
- einer verletzenden oder stark beweglichen Kette.
Zusammenarbeit mit der Kieferorthopädie
Die Freilegung und Anschlingung ist eine gemeinsame Behandlung von Oralchirurgie und Kieferorthopädie.
Die Kieferorthopädiepraxis übernimmt insbesondere:
- die Gesamtplanung der Zahnstellung,
- die Schaffung des notwendigen Platzes,
- die Festlegung der gewünschten Zugrichtung,
- die Aktivierung der Kette,
- die schrittweise Einordnung des Zahnes.
Unsere Aufgabe ist die präzise chirurgische Freilegung, sichere Befestigung des Attachments und Kontrolle der Wundheilung.
Ein enger Austausch ist besonders wichtig, damit Zugrichtung, Austrittsstelle der Kette und chirurgischer Zugang aufeinander abgestimmt sind.
Benötige ich eine Überweisung?
Die Freilegung und Anschlingung erfolgt normalerweise auf Zuweisung durch eine Kieferorthopädin oder einen Kieferorthopäden.
Zum Termin sollten nach Möglichkeit vorliegen:
- die kieferorthopädische Fragestellung,
- aktuelle Röntgenbilder,
- Informationen zur geplanten Zugrichtung,
- Angaben zum bereits vorhandenen kieferorthopädischen Gerät,
- bei komplexen Befunden vorhandene DVT-Daten.
Bei unklaren oder zufällig entdeckten retinierten Zähnen können Sie sich auch direkt zur Erstbeurteilung an uns wenden. Für die geplante Einordnung ist anschliessend eine kieferorthopädische Mitbehandlung erforderlich.
Was kostet eine Zahnfreilegung und Anschlingung?
Die Kosten hängen von Lage, Zugänglichkeit und Anzahl der betroffenen Zähne ab.
Einfluss auf den Aufwand haben insbesondere:
- Lage auf der Gaumen- oder Lippenseite,
- Tiefe des Zahnes im Kieferknochen,
- notwendige Röntgen- oder DVT-Diagnostik,
- Entfernung von bedeckendem Knochen,
- offene oder geschlossene Freilegung,
- Art des kieferorthopädischen Attachments,
- Anzahl der notwendigen chirurgischen Kontrollen.
Nach der Untersuchung erläutern wir den geplanten Eingriff und informieren Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten.
Freilegung retinierter Zähne beim Fachzahnarzt für Oralchirurgie in Uster
Die erfolgreiche Einordnung eines retinierten Zahnes erfordert eine präzise Diagnostik und eine eng abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Oralchirurgie und Kieferorthopädie.
In unserer Praxis für Oralchirurgie in Uster legt Dr. med. dent. Sebastian Weissfuss als Fachzahnarzt für Oralchirurgie retinierte und verlagerte Zähne frei und befestigt bei Bedarf kieferorthopädische Attachments zur anschliessenden Anschlingung.
Durch digitales Röntgen und eine bei komplexen Situationen gezielt eingesetzte DVT-Diagnostik können wir Zahnlage, Nachbarwurzeln und den geeigneten chirurgischen Zugang sorgfältig beurteilen.
Wir behandeln Patientinnen und Patienten aus Uster, dem Zürcher Oberland und der weiteren Region – in enger Zusammenarbeit mit ihrer behandelnden Kieferorthopädiepraxis.
oder anrufen: 044 940 70 60